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   BVerfG, 02.07.1993 - 2 BvR 1971/92   

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BVerfG, 02.07.1993 - 2 BvR 1971/92 (https://dejure.org/1993,2289)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.1993 - 2 BvR 1971/92 (https://dejure.org/1993,2289)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 1993 - 2 BvR 1971/92 (https://dejure.org/1993,2289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung der Berufung in Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1993 - 2 BvR 1971/92
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die subjektiven Gründe und Motive, die den Verfolgerstaat bei seinen Maßnahmen leiten, für die Asylerheblichkeit dieser Maßnahmen nicht von Belang; ob eine spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen (vgl. BVerfGE 80, 315 [335]; 81, 142 [151]).

    Ferner hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß auch staatliche Maßnahmen, welche den eigenen Bestand oder die politische Identität eines Staates sichern sollen, asylrechtsbegründend sein können (vgl. BVerfGE 80, 315 [337]; 81, 142 [149]).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1993 - 2 BvR 1971/92
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die subjektiven Gründe und Motive, die den Verfolgerstaat bei seinen Maßnahmen leiten, für die Asylerheblichkeit dieser Maßnahmen nicht von Belang; ob eine spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen (vgl. BVerfGE 80, 315 [335]; 81, 142 [151]).

    Ferner hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß auch staatliche Maßnahmen, welche den eigenen Bestand oder die politische Identität eines Staates sichern sollen, asylrechtsbegründend sein können (vgl. BVerfGE 80, 315 [337]; 81, 142 [149]).

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1993 - 2 BvR 1971/92
    Im Blick auf den Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (§ 90 Abs. 2 BVerfGG ; vgl. BVerfGE 84, 203 [208]) liegt es vielmehr nahe, zunächst dem Oberverwaltungsgericht als Fachgericht Gelegenheit zur Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils zu geben.
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1993 - 2 BvR 1971/92
    Sehen freilich prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG a. F. (vgl. jetzt § 78 AsylVfG 1992) - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 [234] für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso bereits Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 -, InfAuslR 1992, 288 [289 f.] und vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, 465 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1993 - 2 BvR 1971/92
    Die durch die vorliegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts veranlaßte erneute Beschreitung des fachgerichtlichen Rechtswegs läßt als sachgerechter Versuch seiner möglichst umfassenden Erschöpfung (vgl. BVerfGE 70, 180 [185 ff.]) die Fristgemäßheit (§ 93 Abs. 1 BVerfGG ) der jetzt angebrachten Rügen unberührt.
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1993 - 2 BvR 1971/92
    Dies genügt den Begründungserfordernissen des § 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 21, 191 [194]; 84, 366 [369]).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1993 - 2 BvR 1971/92
    Sehen freilich prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG a. F. (vgl. jetzt § 78 AsylVfG 1992) - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 [234] für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso bereits Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 -, InfAuslR 1992, 288 [289 f.] und vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, 465 ).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1993 - 2 BvR 1971/92
    Sehen freilich prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG a. F. (vgl. jetzt § 78 AsylVfG 1992) - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 [234] für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso bereits Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 -, InfAuslR 1992, 288 [289 f.] und vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, 465 ).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1993 - 2 BvR 1971/92
    Dies genügt den Begründungserfordernissen des § 92 BVerfGG (vgl. BVerfGE 21, 191 [194]; 84, 366 [369]).
  • BVerwG, 12.02.1985 - 9 C 45.84

    Asylrecht - Staatenloser - Politische Verfolgung - Gewöhnlicher Aufenthalt -

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1993 - 2 BvR 1971/92
    Das Verwaltungsgericht hat sich für seine Auffassung, die Verweigerung der Wiedereinreise für Staatenlose durch das bisherige Land ihres gewöhnlichen Aufenthalts diene nicht asylbeachtlichen Zielen, wenn der Staat ein Interesse daran habe, Gefahren für die Staatssicherheit durch potentielle Unruhestifter vorzubeugen, auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 1985 - 9 C 45.84 -, DVBl. 1985, 579 berufen.
  • BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 405/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen des § 32

  • BVerwG, 24.10.1995 - 9 C 75.95

    Anforderungen an die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Verlust des

    Auf die Verfassungsbeschwerde der Kläger hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 2. Juli 1993 - 2 BvR 1971/92 - den Beschluß des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
  • VG Berlin, 21.06.1996 - 37 X 1207.96

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Rechtsschutzversagung nur bei

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  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2007 - 3 L 54/03

    Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Ausbürgerung, Verlust, Anmeldung,

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, ist an Hand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme zu beurteilen (BVerfG, U. v. 02.07.1993, InfAuslR 1993, 345; BVerwG. U. v. 24.10.1995 - 9 C 75/95 -, NVwZ-RR 1996, 471).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1995 - A 12 S 159/95

    Bundesrepublik Jugoslawien: gegenwärtige

    Schließlich ließe sich nicht feststellen, daß eine solche Einreiseverweigerung - objektiv gesehen - auf die Volkszugehörigkeit gerichtet (BVerfG, Beschluß vom 02.07.1993, InfAuslR 1993, 345 zur Asylerheblichkeit von Einreiseverweigerungen, vom OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 16.05.1995 und 13.06.1995 a.a.O. für Kosovo-Albaner verneint) wäre und an diese anknüpfte, wobei die Ausbürgerung/Aussperrung - auch - eigener Staatsangehöriger eine asylrechtliche Anknüpfung gerade nicht, auch nicht regelmäßig, annehmen lasse, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 01.07.1987 klargestellt hat, siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.10.1991, EZAR 631 Nr. 16. Aus dem erwähnten Erlaß des Transportministeriums vom 16.11.1994 ist zu entnehmen, daß diejenigen Personen ohne Authentizitätsvermerk einer jugoslawischen Auslandsvertretung im Paß einreisen dürfen, wenn sie Inhaber jugoslawischer Pässe sind und eine gültige Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis des Aufenthaltslandes besitzen.
  • VGH Bayern, 18.08.2006 - 9 B 05.30682

    Beweislast für die Einreise ohne Berührung eines sicheren Drittstaates im Rahmen

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  • VG Braunschweig, 27.09.2001 - 6 A 220/00

    Ausnahmefall; Gruppenverfolgung; Staatsangehörigkeit; Syrien; Viransehir;

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung der Wiedereinreiseverweigerung vorliegt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme zu beurteilen (BVerfG, Urt. vom 02.07.1993, InfAuslR 1993, 345; BVerwG, Urt. vom 24.10.1995, NVwZ-RR 1996, 471; OVG Münster, Urt. vom 22.02.1994, 4 A 3676/93.A ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2006 - 3 L 176/01

    Aserbaidschan, Armenier, Staatsangehörigkeit, Ausbürgerung,

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, ist an Hand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme zu beurteilen (BVerfG, U. v. 02.07.1993, InfAuslR 1993, 345; BVerwG, U. v. 24.10.1995 - 9 C 75/95 -, NVwZ-RR 1996, 471).
  • VG Braunschweig, 08.03.2002 - 6 A 141/00

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Asyl;

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung der Wiedereinreiseverweigerung vorliegt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme zu beurteilen (BVerfG, Urt. vom 02.07.1993, InfAuslR 1993, 345; BVerwG, Urt. vom 24.10.1995, NVwZ-RR 1996, 471; OVG Münster, Urt. vom 22.02.1994, 4 A 3676/93.A ).
  • VG Braunschweig, 21.06.2001 - 6 A 19/00

    Beweiserhebung; Kulturforum; Sachverständigengutachten; Syrien; unsubstantiierter

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung der Wiedereinreiseverweigerung vorliegt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme zu beurteilen (BVerfG, Urt. vom 02.07.1993, InfAuslR 1993, 345; BVerwG, Urt. vom 24.10.1995, NVwZ-RR 1996, 471; OVG Münster, Urt. vom 22.02.1994, 4 A 3676/93.A ).
  • VG Braunschweig, 21.01.2002 - 6 A 109/00

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot;

    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung der Wiedereinreiseverweigerung vorliegt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme zu beurteilen (BVerfG, Urt. vom 02.07.1993, InfAuslR 1993, 345; BVerwG, Urt. vom 24.10.1995, NVwZ-RR 1996, 471; OVG Münster, Urt. vom 22.02.1994, 4 A 3676/93.A ).
  • VG Braunschweig, 02.08.2001 - 6 A 21/01

    Abschiebungsandrohung; Gruppenverfolgung; Kulturforum; Staatsangehörigkeit;

  • VG Braunschweig, 28.06.2001 - 6 A 11/00

    Einreiseverbot; Einwanderer; orange-roter Ausweis; Sondervolkszählung;

  • VG Braunschweig, 09.04.2002 - 6 A 260/01

    Abschiebungsandrohung; Gruppenverfolgung; Kurde; Rechtspraxis; Staatenlose;

  • VG Braunschweig, 20.02.2003 - 6 A 811/02

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Kurde; politische Verfolgung;

  • VG Braunschweig, 14.03.2002 - 6 A 209/00

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot; Abwanderung;

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